Ein Herz für Hartplatzhelden

Alexander Valet | 1. Dez. 2008 | 2 Kommentare
Wem gehört der Amateurfußball? Oder besser gefragt: Wer darf über den Fußball in den unteren Ligen berichten, Videos oder Bilder machen und diese einem interessierten Publikum zugänglich machen? Genau hierüber hat sich ein Streit entfacht, der schlussendlich leider vor Gericht entschieden werden muss. Der Württembergische Fußballverband (WFV) geht gegen die Internet-Plattform www.hartplatzhelden.de vor und möchte verhindern, dass dort Ausschnitte aus Amateurspielen gezeigt werden.

Wenn der RSV Büblingshausen sonntags in der Kreisoberliga West in Hessen antritt, fiebert Oliver Fritsch mit seiner Mannschaft, die er lange als Spielertrainer betreut und in die besagte Liga geführt hat. Unter Umständen wird die Partie oder auch nur einzelne Szenen sogar von einem Zuschauer gefilmt: Ein strammer Schuss, eine gelungene Aktion vielleicht, auf Video festgehalten. Glücklicherweise spielt der RSV in Hessen und einer Veröffentlichung steht vorerst nichts im Wege. Nicht alle Verbände sind so entspannt. Aber dazu kommen wir später.

Fritsch, Soziologe und Journalist, betreibt mit zwei Kollegen die Plattform www.hartplatzhelden.de, wo Väter die Traumtore ihrer Sprösslinge oder Trainer den Totalausfall ihrer Hintermannschaft der Welt vorführen können. Regelmäßig wird der Hartplatzhelden-Award vergeben, der besonders gelungene Aktionen auszeichnet. Die „Sportschau für die Kreisliga” erfreut sich großer Beliebtheit unter Fußballfans und wurde durch Kooperationen mit dem Kicker und dem Stern einem breiten Publikum bekannt.

Bis zu dem Tag, als der WFV entdeckte, dass es so etwas wie das Internet gibt und er von diesem neumodischen Zeugs nicht wirklich Ahnung hat, aber gerne damit Geld verdienen würde. Und überhaupt: Wie kämen die Hartplatzhelden dazu, von einem „Produkt” (WFV-Präsident Rösch) zu profitieren, welches der Verband erbringt. So die Argumentation. Also klagte man vor dem Landgericht Stuttgart und am 8. Mai 2008 wurde in erster Instanz entschieden, dass Videos aus dem Gebiet des WFV nicht mehr gezeigt werden dürfen.

Der WFV organisiert zwar den Spielbetrieb, bildet Schiedsrichter aus und investiert in die Trainerschulung, aber erstens entrichten die Vereine dafür ihren Mitgliedsbeitrag und zweitens übernehmen sie ja auch den Großteil der Kosten, nämlich für die Platzpflege, für Trainer und Ausrüstung. Die vielen Spieler in den Amateurligen gehen ihrem Hobby nach, genauso wie sich Vereinsmenschen ehrenamtlich engagieren. Die Aufgabe des Verbandes ist es, genau dieses Engagement zu fördern - wie es seine Statuten auch festschreiben -, nicht, es durch ein Monopol zu behindern. Dass ein Verband, ein steuerbegünstigter und gemeinnütziger Verein, jetzt die alleinigen Vermarktungsrechte für den Amateurfußball beansprucht, mutet geradezu absurd an.

Eine solche Argumentation würde auch jede Berichterstattung in Lokalzeitungen und das Veröffentlichen von Tabellen bzw. Spielplänen in Frage stellen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart wird am 18. Dezember 2008 in zweiter Instanz über die Klage des Württembergischen Fußballverbandes gegen die Hartplatzhelden entscheiden. Die haben nämlich Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt, das dem WFV die Klageansprüche zugesprochen hat. Wir von MIT SCHMACKES drücken die Daumen und hoffen, dass im Sinne der Hartplatzhelden und damit des Amateurfußballs entschieden wird.

Weitere Quellen:
Presseschau der Hartplatzhelden, FAZ-Artikel, Tagesschau-Beitrag vom 11.04.2008
Kommentar Nr. 1
Fabian | 4. Dez. 2008 | 04:16
Man kann eurer Meinung nur Recht geben und sollte vom Oberlandesgericht Stuttgart eine Grundsatzentscheidung pro Hartplatzhelden erwarten können. Die vom WFV reklamierten Monopolansprüche sowie Exklusivrechte an allen Amateur- und Jugendfußballspielen der Vereine aus seinen Bezirken sind ebenso wie das geforderte Zentralvermarktungsrecht für alles Bildmaterial in allen Punkten gegenstandslos. Weder sind die Fußballspiele selbst urheberrechtlich geschützt noch kann der Verband ernsthaft Rechte an den Videoaufnahmen geltend machen wollen, da die von verbandsunabhängigen Filmern angefertigt werden. Die Vereine innerhalb des WFV könnten zwar auf ihren Sportplätzen Filmaufnahmen verbieten, aber die Rechte an solchen Aufnahmen stehen weder den Vereinen noch gar dem Verband zu. Und da man den Amateursektor auch nicht mit dem Profi-Fußball über einen Kamm scheren darf, sind die Spiele auch wettbewerbsrechtlich nicht zu schützen. Dafür, dass ein gemeinnütziger Verein wie der WFV seine Kosten auf die Steuerzahler verteilt, wenn aber irgendwo Gewinne zu erwarten sind, sich auf das galoppierende Ross aufzuschwingen versucht und umgehend Monopolansprüche hegt, ist mit dem Begriff absurd ein passendes Wort gefunden. Mehr noch, das Verhalten und Vorgehen des Württembergischen Fußballverbands ist infam.
Kommentar Nr. 2
Jens H. | 6. Dez. 2008 | 13:56
Wie kann der WFV eigentlich ein alleiniges Auswertungsrecht bzw. Veröffentlichungsrecht beanspruchen, hätten da denn nicht die Vereine selbst ein gehöriges Wörtchen mitzureden? Worauf beruht denn die Annahme, dass die Organisation des Spielbetriebs gleichzeitig zur alleinigen Auswertung bevollmächtigt? Gerade für den Amateursport eine sehr, sehr heikle Auffassung! Wäre interessant, diese Angelegenheit mal von Seiten der Vereine zu beleuchten, die vom WFV quasi um ihre eigenen Rechte betrogen werden, ganz zu schweigen von den Spielern, deren Persönlichkeitsrechte dadurch nämlich auch beschädigt werden.

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