Im Dezember hatten wir bereits berichtet, wie der WFV den Hartplatzhelden untersagt, Amateurvideos aus seinen Bezirken zu veröffentlichen.
Nachdem das OLG Stuttgart am 18. Dezember in zweiter Instanz auf eine außergerichtliche Einigung gedrängt hatte, sind jene Verhandlungen im Januar an der Ignoranz der Verantwortlichen des WFV gescheitert. Die detaillierten Vorschläge von Oliver Fritsch wurden ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Offenbar strebt man ein Grundsatzurteil an und ist an einer gütlichen Einigung nicht interessiert.
WFV: Ideen Mangelware!
„Der aufgeführten Vermarktungsmöglichkeiten war sich meine Mandantin in diesem Ausmaß gar nicht bewusst.“ Diese Aussage zeigt deutlich, wie wenig professionelle Gedanken man sich beim WFV über das Thema gemacht hatte. Erst klagen, dann nachdenken, scheint die Devise. Offenbar ließ das OLG bereits im Dezember durchblicken, dass es eine Revision am Bundesgerichtshof erlauben würde. Zu viele rechtliche Fragen sind noch ungeklärt.
Man kann also gespannt sein auf die morgige Verhandlung. Der Ton wird rauer, je näher eine Entscheidung rückt: Showdown in Stuttgart.
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