Dem Angeklagten Erik K. wurde von der Staatsanwaltschaft vierfache gefährliche Körperverletzung und einmal versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nachdem unter dem Vorsitz von Richterin Ute Pisecki die Anklageschrift verlesen worden war, äußerte sich der seit seiner Festnahme Ende November des vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzende Beschuldigte zu den Vorwürfen. Entgegen seiner Aussage, zufällig und ohne Kenntnis des Gegners zum Spiel gekommen und letztlich aus Neugier in die Situation der gewalttätigen Ausschreitungen geraten zu sein, kam das Gericht nach Befragung weiterer zehn Zeugen zu dem Schluss, dass Erik K. sich wissentlich in die Situation hinein begeben habe und jederzeit andere Handlungsoptionen gehabt hätte.
Folglich verhängte die Richterin eine Haftstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten und blieb damit nur 2 Monate unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Strafschärfend fiel dabei ins Gewicht, dass der Angeklagte erst zwei Wochen vor dem Vorfall auf dem Sportgelände in Brandis vor Gericht vorstellig geworden und dort zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, die nun mit dem neuerlichen Urteil aufgehoben wurde. Auch unterstrich Richterin Pisecki in ihrer Urteilsbegründung die Schwere der entstandenen Verletzungen.
Die Verteidigung behielt sich nach Verkündung des Urteils die Möglichkeit der Berufung vor. Weitere Verhandlungstage gegen mutmaßliche Täter der rechtsextremen Gewalt gegen den Roten Stern Leipzig sind der 17., 18., 24. und 29. März.














